FORMULARE
SCHULANMELDUNG 26/27
Anmeldung 1. Klasse oder wahrend des Schuljahres 26-27.pdf (297 KB)
MATERIALLISTEN
1. Klassen: kv Materialliste 1.Klasse.pdf (354 KB)
2./3./4. Klassen: Materialliste Schulsachen Schulanfanger 2. 3. 4.Kl..pdf (332 KB)
NACHMITTAGSBETREUUNG 26/27
NABE Anmeldung 2026 27.pdf (171 KB)
Eltern Info NABE Ablauf Anmeldung 2627.pdf (73 KB)
Einzugsermachtigung Stadtgemeinde Gmunden NABE.pdf (76 KB)
NABE Kostenaufstellung Stadtgemeinde Gmunden 26 27.pdf (159 KB)
KOPFTUCHVERBOT ab dem Schuljahr 26/27
Infos zum Kopftuchverbot für die Eltern
Informationen zum Kopftuchverbot der Bildungsdirektion in mehreren Sprachen
Schulordnung
TERMINE 26/27
AKTUALISIERT: Termine fur das Schuljahr 2026-27 Stand Okt26 (PDF; 159 KB) (PDF; 159 KB)
(Ferien, schulautonome / schulfreie Tage, Schulveranstaltungen, Elternsprechtag)
Schulautonome Tage: Montag 07.12.2026 und Freitag 28.05.2027
--> alle weiteren etwaigen "Zwickeltage" sind regulärer Unterricht! Es ist uns nicht gestattet Ferien oder lange Wochenenden zu verlängern!
Antrag für freiwilliges 10.Schulbesuchsjahr
Fernbleiben vom Unterricht
S-1a Fernbleiben vom Unterricht - Ansuchen (10).docx (44 KB)
- nicht gestattet um Ferien oder lange Wochenenden zu verlängern!
- Für einzelne Stunden bis zu einem Tag kann die Erlaubnis zum Fernbleiben „aus begründetem Anlass“ die/der Klassenlehrer:in (Klassenvorstand) und für mehrere Tage bis zu einer Woche die Schulleiterin erteilen.
- Für die Erlaubnis zu längerem Fernbleiben hat bei schulpflichtigen Kindern die Bildungsdirektion zu entscheiden.
- "Begründete Anlässe" sind außergewöhnliche Ereignisse in der Familie, z.B. ein Todesfall in der Familie, ein Termin in der BH, eine Erkrankung der Schülerin / des Schülers und damit verbundene Termine, Gefahr der Übertragung von Erkrankungen von Hausangehörigen der Schülerin / des Schülers, Erkrankung der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie der Hilfe der Schülerin / des Schülers bedürfen, Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit der Schülerin / des Schülers dadurch gefährdet ist. § 9 SchPflG
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