Förderungen durch die Landesregierung
Finanzielle Unterstützungen seitens der Stadtgemeinde Gmunden
Sozialamt Gmunden
- einzureichen direkt beim Sozialamt Gmunden (nicht über die Schule)
Antrag_auf_finanzielle_Unterstutzung_einer_Schulveranstaltung_Sozialamt_Gmunden(1).pdf
Finanzielle Unterstützungen seitens des Landes Oberösterreich und des Bundes
Oö. Schulveranstaltungshilfe
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/33987.htm
- hier beantragen: Oö. Schulveranstaltungshilfe - Antrag - Schritt 1 von 6
- Bestätigung durch Schule: KGD_Geft_E45_Schulveranstaltung_Bestaetigung_2.pdf
Oö. Nachhilfeförderung
Förderkriterien und Förderablauf:
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Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines.
Wintersemester: Antragstellung bis 28.02. möglich, einzulösen im jeweiligen Semester
Sommersemester: Antragstellung bis 31.10. möglich, einzulösen im jeweiligen Semester -
Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin in Oberösterreich
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Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite Fremdsprache.
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Der Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen müssen mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung haben.
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Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung einzulösen.
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Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine mit dem Land Oberösterreich.
Unter nachgestelltem Link sind sämtliche Förderungen aufgelistet, die Familien mit Schulkindern beanspruchen können:
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