Mediennutzung
Handynutzung - Social Media - Mobbing im Internet
- 11.03.2026 12:03

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Im Zuge unseres Kinderschutzkonzeptes möchten wir Sie von Seiten der Schule bitten, die Nutzung von Social Media in der Familie mit ihren Kindern zu besprechen und die Kinder dabei zu begleiten.Aus schulischer Sicht raten wir den Gebrauch von Social Media einzuschränken, oder auch einzustellen. Das Ausmaß an Problemen, die entstehen können, ist den Kindern leider immer noch nicht allen bewusst. Wir Erwachsenen müssen Ihnen dies Schritt für Schritt beibringen, die Nutzung gegebenenfalls kontrollieren, zum Schutz unserer Kinder.
Dafür empfiehlt sich unter anderem die App "Family Link", über dessen Funktionen die Dauer der Nutzung gewisser Apps eingestellt werden kann, bzw. gewisse Apps mit Mindestalter auch gesperrt werden können.
Wir beobachten auch einen Anstieg der Nutzungszeiten, wenn wir mit den Schüler:innen darüber sprechen. Oft nutzen die Kinder stundenlang täglich, auch nachts, ihre Handys und kommen übermüdet in den Unterricht, was sich schlussendlich auch in ihrer Energie, ihren schulischen Leistungen, und auch an ihrem Umgangston bemerkbar macht.
Mobbing über Social Media ist strafbar, auch das Unterstützen von Kindern, die Drohungen aussprechen oder dazu anspornen, und auch das "Mitlesen / Mitwissen" in einer Gruppe und nicht Hilfe holen, und kann von den Betroffenen theoretisch auch bei der Polizei gemeldet werden, da in Österreich Cybermobbing strafbar ist, egal wie alt das Opfer ist, und es wird mit Geldstrafen geahndet.
Zur Information:
In Österreich beträgt das Mindestalter für die Nutzung sozialer Netzwerke (z.B. Facebook, Instagram, WhatsApp, Snapchat, TikTok, Telegram, Signal, ...) 14 Jahre.
Dies liegt daran, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Österreich in Kraft trat, die eine Zustimmung der Nutzer für die Übermittlung personenbezogener Daten vorschreibt. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen in der Regel keine Konten bei sozialen Netzwerken erstellen oder verwalten.
Das vorgegebene Mindestalter hat in der Praxis wenig Bedeutung, da sich auch jüngere Nutzer:innen meist problemlos in Sozialen Netzwerken anmelden können. In der Datenschutz-Grundverordnung ist festgehalten, dass die Überprüfung des Alters nicht unverhältnismäßig aufwendig sein darf. Die Betreiber:innen von Sozialen Netzwerken sind also nicht zur Ausweiskontrolle verpflichtet. Das Alter der Nutzer:innen wird daher nur durch eigenständige Angabe des Geburtstages oder durch Häkchensetzung (z. B. „Ja, ich bin über 13 Jahre alt“) überprüft – da kann natürlich leicht gemogelt werden.
Viele Netzwerke geben in ihren Nutzungsbedingungen zwar an, die Konten jüngerer Nutzer:innen zu deaktivieren, wenn diese nicht dem erforderlichen Mindestalter entsprechen – doch die Überprüfung der Altersangaben ist zur Zeit noch schwierig. Allerdings werden bereits Systeme entwickelt, die zur Altersverifikation künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen nutzen
Wir bitten im Sinne der Kinder um Ihre Unterstützung von zuhause aus, damit Ihr Kind nie mit Cybermobbing betroffen ist, oder die unbeaufsichtigte Nutzung zeitlich so eskaliert und zu einer Sucht wird, und bedanken uns für die Zusammenarbeit zum Schutze aller Kinder!
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APP-Tipp --> Family Link
für Apple: https://apps.apple.com/at/app/google-family-link/id1150085200
für Android: https://play.google.com/store/apps/details/?id=com.google.android.apps.kids.familylink&hl=de-AT&pli=1
Informationen rund um Sicherer Umgang im Internet
Elternratgeber: Frag Barbara! - Saferinternet.at
Social Media Ratgeber
Was ist TikTok? Was ist Snapchat? Was ist Roblox? - Saferinternet.at
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